Großemittenten von Treibhausgasen wie RWE können grundsätzlich für Schutzmaßnahmen gegen Klimaschäden verantwortlich gemacht werden. Das bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 30. November im Fall „Saúl Luciano Lliuya gegen RWE“.
Alle Hintergründe zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Sind wir auf dem Weg zur globalen Klimagerechtigkeit?
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