Das Ende des Verursacherprinzips beim Atommüll
München, 19. Oktober 2016 – Nach wochenlanger Verzögerung wird heute im Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf zum künftigen Umgang mit den Atom-Folgekosten entschieden. Die Rückstellungen für die Lagerung des Atommülls in Höhe von 17 Milliarden Euro werden in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt. Zahlen die Unternehmen zusätzlich einen „Risikoaufschlag“ von sechs Milliarden Euro, werden sie aus der Haftung für künftige Kostensteigerungen entlassen.
„Mit diesem Gesetzesentwurf bürdet