Atom-Ausstieg: Konzerne dürfen auf Schadensersatz klagen - Regierung muss den Atom-Deal neu schnüren

München, 6. Dezember 2016 – Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen „Beschleunigung des Atomausstiegs“ verkündet. Das Gericht hat entschieden, dass die frühere Abschaltung von Atomkraftwerken in Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichzeitig spricht das Gericht den AKW-Betreibern aber das Recht auf eine „angemessene“ Entschädigung zu.
„Für die Atomkonzerne fällt in diesem Monat Weihnachten und Ostern...






