Weltweit erstes Urteil wegen Völkermordes an Jesid_innen

amnesty logoVerfahren vor dem OLG Frankfurt endet mit Verurteilung: Jetzt müssen weitere Anklagen folgen 

BERLIN, 30.11.2021 – Im weltweit ersten Strafprozess wegen Völkermordes an Jesid_innen verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt heute den Angeklagten Taha Al J. zu lebenslanger Haft. Damit wird erstmals ein ehemaliger Angehöriger des Islamischen Staats wegen Völkermordes verurteilt.

Am 3. August 2014 überfiel die Terrormiliz Islamischer Staat das Hauptsiedlungsgebiet der Jesid_innen in Sindschar im Irak und beging Massaker an der Zivilbevölkerung. Es kam zu Massentötungen, sexualisierter Gewalt, Folter und Versklavungen. Mehr als 5.000 Menschen wurden getötet, über 400.000 aus ihrer Heimat vertrieben. Bis heute werden mehr als 2.800 jesidische Frauen und Kinder vom IS gefangengehalten oder gelten als vermisst.

Der Angeklagte Taha Al J. wurde heute dafür verurteilt, im Jahr 2015 eine jesidische Frau und deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen gekauft zu haben. Das OLG sah es als erwiesen an, dass Taha Al J. beabsichtigte, mit dem Kauf der beiden Jesidinnen und deren Versklavung die religiöse Minderheit der Jesid_innen im Einklang mit den Zielen des IS zu vernichten. Während einer Strafaktion kettete der Angeklagte das jesidische Mädchen in der gleißenden Sonne an ein Fenster und ließ es dort vor den Augen seiner Mutter qualvoll verdursten. Der Angeklagte hat sich deshalb insbesondere wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig gemacht.

„Mit dem heutigen Urteil wird weltweit erstmals durch ein Gericht bestätigt: Die Taten des Islamischen Staats an der Religionsgemeinschaft der Jesid_innen sind Völkermord. Aussagen von Überlebenden und Sachverständigen belegen das Ausmaß und die Systematik der gezielten Vernichtung von Jesid_innen im Irak“, erklärte Meike Olszak, Expertin für Völkerstrafrecht bei Amnesty International in Deutschland.

Das Urteil gegen Taha Al J. setzt ein Zeichen gegen Straflosigkeit, das weit über das Verfahren in Frankfurt hinausgeht, da es den Grundstein für weitere Verfahren legt. „Doch das Urteil kann nur ein Anfang sein, es müssen weitere Verfahren folgen, die dazu dienen, die ganzen Verbrechen des Islamischen Staats an meiner Religionsgemeinschaft aufzuklären“, sagt Pari Ibrahim, irakisch-jesidische Überlebende.

Der fast 20 Monate dauernde Prozess ist auch dahingehend bemerkenswert, dass sich der Tatort im Ausland befand, der Angeklagte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und erst wegen eines internationalen Haftbefehls nach Deutschland ausgeliefert wurde. Es war das erste Mal, dass dies bei einem Prozess nach dem Weltrechtsprinzip in Deutschland der Fall war.

„Der Prozess in Frankfurt ist ein wichtiger Schritt. Aber er kann nur der Beginn eines langen Weges der juristischen Aufarbeitung sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass schwere Menschenrechtsverbrechen nicht ungesühnt bleiben, egal wo auf dieser Welt sie begangen werden. Es braucht weitere Anklagen“, fordert Amnesty-Völkerrechtsexperte Alexander Schwarz.

Enttäuschenderweise stellte das Gericht nicht fest, dass es sich bei der Versklavung der beiden Frauen um geschlechtsbezogene Verfolgung handelte, wie es Nebenklage und Bundesanwaltschaft beantragt hatten. Lücken bleiben daher bestehen und müssen für die Zukunft adressiert werden. „Geschlechtsbezogene Gewalt wie massenhaft begangenen Vergewaltigungen, die gezielte Versklavung von Frauen und anderen Formen sexualisierter Gewalt müssen von den Strafverfolgungsbehörden künftig berücksichtigt werden, was leider noch zu wenig stattfindet“, kritisiert Amnesty-Experte Schwarz.

Völkerstrafrechtsexpert_innen von Amnesty International in Deutschland haben das Verfahren vor dem OLG Frankfurt seit Prozessbeginn im April 2020 beobachtet. Sie stehen für Interviews zur Verfügung.

Quelle: www.amnesty.de

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Verfahren vor dem OLG Frankfurt endet mit Verurteilung: Jetzt müssen weitere Anklagen folgen

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BERLIN, 30.11.2021 – Im weltweit ersten Strafprozess wegen Völkermordes an Jesid_innen verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt heute den Angeklagten Taha Al J. zu lebenslanger Haft. Damit wird erstmals ein ehemaliger Angehöriger des Islamischen Staats wegen Völkermordes verurteilt.

Am 3. August 2014 überfiel die Terrormiliz Islamischer Staat das Hauptsiedlungsgebiet der Jesid_innen in Sindschar im Irak und beging Massaker an der Zivilbevölkerung. Es kam zu Massentötungen, sexualisierter Gewalt, Folter und Versklavungen. Mehr als 5.000 Menschen wurden getötet, über 400.000 aus ihrer Heimat vertrieben. Bis heute werden mehr als 2.800 jesidische Frauen und Kinder vom IS gefangengehalten oder gelten als vermisst.

Der Angeklagte Taha Al J. wurde heute dafür verurteilt, im Jahr 2015 eine jesidische Frau und deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen gekauft zu haben. Das OLG sah es als erwiesen an, dass Taha Al J. beabsichtigte, mit dem Kauf der beiden Jesidinnen und deren Versklavung die religiöse Minderheit der Jesid_innen im Einklang mit den Zielen des IS zu vernichten. Während einer Strafaktion kettete der Angeklagte das jesidische Mädchen in der gleißenden Sonne an ein Fenster und ließ es dort vor den Augen seiner Mutter qualvoll verdursten. Der Angeklagte hat sich deshalb insbesondere wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig gemacht.

„Mit dem heutigen Urteil wird weltweit erstmals durch ein Gericht bestätigt: Die Taten des Islamischen Staats an der Religionsgemeinschaft der Jesid_innen sind Völkermord. Aussagen von Überlebenden und Sachverständigen belegen das Ausmaß und die Systematik der gezielten Vernichtung von Jesid_innen im Irak“, erklärte Meike Olszak, Expertin für Völkerstrafrecht bei Amnesty International in Deutschland.

Das Urteil gegen Taha Al J. setzt ein Zeichen gegen Straflosigkeit, das weit über das Verfahren in Frankfurt hinausgeht, da es den Grundstein für weitere Verfahren legt. „Doch das Urteil kann nur ein Anfang sein, es müssen weitere Verfahren folgen, die dazu dienen, die ganzen Verbrechen des Islamischen Staats an meiner Religionsgemeinschaft aufzuklären“, sagt Pari Ibrahim, irakisch-jesidische Überlebende.

Der fast 20 Monate dauernde Prozess ist auch dahingehend bemerkenswert, dass sich der Tatort im Ausland befand, der Angeklagte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und erst wegen eines internationalen Haftbefehls nach Deutschland ausgeliefert wurde. Es war das erste Mal, dass dies bei einem Prozess nach dem Weltrechtsprinzip in Deutschland der Fall war.

„Der Prozess in Frankfurt ist ein wichtiger Schritt. Aber er kann nur der Beginn eines langen Weges der juristischen Aufarbeitung sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass schwere Menschenrechtsverbrechen nicht ungesühnt bleiben, egal wo auf dieser Welt sie begangen werden. Es braucht weitere Anklagen“, fordert Amnesty-Völkerrechtsexperte Alexander Schwarz.

Enttäuschenderweise stellte das Gericht nicht fest, dass es sich bei der Versklavung der beiden Frauen um geschlechtsbezogene Verfolgung handelte, wie es Nebenklage und Bundesanwaltschaft beantragt hatten. Lücken bleiben daher bestehen und müssen für die Zukunft adressiert werden. „Geschlechtsbezogene Gewalt wie massenhaft begangenen Vergewaltigungen, die gezielte Versklavung von Frauen und anderen Formen sexualisierter Gewalt müssen von den Strafverfolgungsbehörden künftig berücksichtigt werden, was leider noch zu wenig stattfindet“, kritisiert Amnesty-Experte Schwarz.

Völkerstrafrechtsexpert_innen von Amnesty International in Deutschland haben das Verfahren vor dem OLG Frankfurt seit Prozessbeginn im April 2020 beobachtet. Sie stehen für Interviews zur Verfügung.

Wir freuen uns, wenn Sie uns in Ihrer Berichterstattung taggen: @amnesty_de (Twitter) und @amnestydeutschland (Instagram).


Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.

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