Neues Denkmalschutzgesetz - Stadt schlägt Verzicht auf Vorkaufsrecht vor

stadt Koeln LogoDie Stadtverwaltung schlägt den politischen Gremien vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem neuen nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz bis auf Weiteres zu verzichten. Nach Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 hatte der Rat im August über einen befristeten Verzicht bis zum 31. Dezember 2022 entschieden. Dies stellte zunächst sicher, dass erhebliche zeitliche Verzögerungen und damit eventuell verbundene finanzielle Nachteile für Akteur*innen auf dem Kölner Immobilienmarkt vermieden wurden.  

Die Stadtverwaltung konnte in der Zwischenzeit die Vorteile der Ausübung eines Vorkaufsrechts im Verhältnis zu den anderen vorhandenen Instrumentarien im Denkmalschutz bewerten. Nach entsprechender Einschätzung sind die gesetzlichen Instrumente ausreichend, um den Denkmalschutz für die Objekte in der Stadt Köln sicherzustellen. Darüber hinaus hat das neue Denkmalschutzgesetz ausreichend Instrumentarien geregelt und weiterentwickelt, um die Denkmalbehörden in ihrer Funktion als Ordnungsbehörden zu stärken.

Unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es derzeit nicht zielführend und organisatorisch nicht möglich, das bestehende Vorkaufsrecht durch die Stadt Köln auszuüben. Um auf eine – auch kurzfristig – eintretende Änderung der Sach- und Rechtslage reagieren zu können, wird der Verzicht auf die Ausübung ausdrücklich unter den Vorbehalt des Widerrufs gestellt.  

Eine Vorgabe im neuen Denkmalschutzgesetz ist, dass den Gemeinden beim Kauf von Grundstücken, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, ein Vorkaufsrecht zusteht. Neben den im Denkmalverzeichnis der Stadt Köln erfassten Baudenkmälern betrifft dies eine große Zahl von Bodendenkmälern.  

Letztere sind in keinem öffentlich zugänglichen Verzeichnis erfasst, um sie etwa vor Raubgräber*innen oder anderen Folgen zu schützen. Daher ist für Käufer*innen, Verkäufer*innen oder Notar*innen nicht erkennbar, ob ein Bodendenkmal vorliegt und damit ein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht. In der Folge werden die Gemeinden bei allen einschlägigen Verkäufen um Erklärung über das Bestehen und die Ausübung eines denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts durch die Notariate gebeten.

Diese Erklärung ist im Rahmen der Abwicklung dieser notariellen Kaufverträge von erheblicher Bedeutung, da von ihrem Eingang in der Regel die Fälligkeit des Kaufpreises abhängig gemacht wird.

Ohne diese Erklärung wird der Kaufvertrag notariell nicht weiter vollzogen. In der Praxis führt eine verzögerte Vorlage dieser Erklärung für die Verkäufer*innen dazu, dass diese ihren Kaufpreis erst später erhalten und in Folge beispielsweise eine neue Immobilie nicht erwerben oder sonstige Vorhaben nicht wie geplant umsetzen können. Für Käufer*innen kann eine Verzögerung beispielsweise dazu führen, dass abgeschlossene Finanzierungen nicht oder erst verspätet zustande kommen und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen.  

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Gemeinden auf die Ausübung des Vorkaufsrechts ganz oder teilweise, zum Beispiel für bestimmte Gebiete, verzichten können.

Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 31 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) zur Vermeidung unbilliger Härten ab 01.01.2023

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Nicole Trum

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Mega-Herz Kurse

"Yoga im Alter" in Köln - Buchforst /


Alexander20Meyen20PortraitneuYoga ist für ältere Menschen ein grosses Geschenk. Wer in seinen späteren Lebensjahren Yoga praktiziert, gewinnt nicht nur Gesundheit und Zufriedenheit, sondern auch einen frischen Geist, denn der Yoga öffnet den Blick für das Leben. Man kann nach...


weiterlesen...

Semmel Concerts erweckt Oberhausener


Semmel Concerts LoGo▪ Eines der erfolgreichsten Live-Entertainment Unternehmen Deutschlands übernimmt das Metronom Theater in Oberhausen
▪ Umfangreiche Investitionen in Technik und Ausstattung erfolgen noch in diesem Jahr.
▪ Die Neu-Eröffnung ist für Ende 2024 geplant....


weiterlesen...

Finissage 22.03.2024 Bedingt physisch -


Gianin Conrad bedingt physisch 2023 Gianin ConradDer Ausstellungstitel bedingt physisch verweist auf den metaphysischen, temporären Raum zwischen den Dingen, zwischen Personen, zwischen Ding und Performance. – Künstlerisch und musikalisch stellen Gianin Conrad und Quirina Lechmann die Frage nach...


weiterlesen...

Umweltschutzpreis der Stadt Köln 2024


stadt Koeln LogoUmweltaktivitäten werden mit insgesamt 10.000 Euro prämiert

Die Stadt Köln startet zum mittlerweile 25. Mal den Wettbewerb "Umweltschutzpreis". Dieser würdigt das Engagement für den Umweltschutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen f...


weiterlesen...

Ehrungen für Erfolge bei "Stadt Land zu


stadt Koeln LogoStadt Köln nimmt Urkunde für die meisten Kilometer entgegen

Zum ersten Mal hat die Stadt Köln im November 2023 an der Bewegungskampagne "Stadt Land zu Fuß" teilgenommen. 582 aktive Teilnehmer*innen haben in Köln zwischen 1. und 21. November 2023 i...


weiterlesen...

27.04. - 10.11.2024 Chargesheimer


Chargesheimer Schildergasse Köln vor 1957Am 19. Mai 2024 wäre der Kölner Fotograf Chargesheimer (1924–1971), eigentlich Karl Heinz Hargesheimer, einhundert Jahre alt geworden. Aus diesem Anlass zeigt das Museum Ludwig im Fotoraum eine Auswahl von rund fünfzig seiner Werke. Chargesheimer ...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.