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Demokratie als Farce: Versammlungsfreiheit zum G7 in Elmau

news logoAnlässlich des G7-Gipfels auf Schloss Elmau war das Komitee für Grundrechte und Demokratie mit acht Demonstrationsbeobachter*innen vor Ort und hat das Protestgeschehen in München und rund um Garmisch-Partenkirchen vom 24. bis 27. Juni begleitet. Das erste Fazit fällt ernüchternd aus.

Anlässlich des Zusammentreffens der G7-Staatschefs fanden unterschiedliche Proteste in und um Garmisch-Partenkirchen und in München statt. Insgesamt haben die Beobachter*innen von der Anreise bis zum Abziehen der Demonstrierenden fünf Versammlungen begleitet und auch das mehrtägige Protestcamp besucht.

Das erste Fazit ist ernüchternd: Protestierende und Anwohner*innen sahen sich einem militärisch anmutenden, polizeilichen Ausnahmezustand ausgesetzt. Proteste konnten zwar stattfinden, wurden allerdings durch Auflagen und Kontrollen komplett durchreguliert. Demonstrierende wurden durch die exorbitante Polizeipräsenz, sowie Zugangs- und Personenkontrollen eingeschüchtert. Ein öffentlichkeitswirksames Vorbringen der Protestinhalte wurde nahezu verunmöglicht.

„Das gesamte Setting jeder Demonstration wirkte einschüchternd und abschreckend – für Demonstrierende ebenso wie für die interessierte Öffentlichkeit. Wenn das Bild der Proteste von schwer bewaffneter und behelmter Polizei dominiert wird, geraten die Anliegen der Demonstrierenden in den Hintergrund. Die Teilnehmer*innen wurden als Gefahr und nicht wie Repräsentant*innen gelebter Demokratie behandelt. Das in einer Demokratie garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit gerät so zur Farce“, äußert sich Beobachterin Michèle Winkler.

Den Gipfel der Einhegung von Protest stellte der Ablauf der Versammlung in Schlossnähe am Montag, 27. Juni, im Rahmen des Sternmarsches, dar. 50 vorangemeldeten Personen war es "gestattet" worden, sich polizeilich eskortiert in die Nähe von Schloss Elmau zu begeben und dort ihre Anliegen mittels Redebeiträgen zum Ausdruck zu bringen. Allerdings wurde dies nur unter strikter Reglementierung ermöglicht.

„Was wir dort erleben mussten, hatte dystopische Züge: Pass- und Taschenkontrollen, Leibesvisitation, durchgehende Begleitung durch Polizei, eine minimale Demonstrationsfläche in einem Straßengraben - und das alles in 500 m Entfernung zum Tagungsort. Ein in dieser Form eingehegter Protest in Hör- und Sichtweite gleicht nur noch einer Inszenierung von Demokratie. So kann und darf das Recht auf Versammlung – auch während eines Gipfels - nicht eingeschränkt werden“, kommentiert Koordinatorin Tina Keller.

Mitte Juli wird ein Bericht mit umfangreicher Auswertung und Einordnung der Beobachtungen veröffentlicht.

Quelle: www.grundrechtekomitee.de