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CETA: Bundesverfassungsgericht verkündet Entscheidungen

umweltMünchen/Karlsruhe, 14. März 2022. Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht seine Urteile zu den Klagen gegen das europäisch-kanadische Wirtschafts- und Investitionsschutzabkommen CETA verkünden. Dies betrifft auch die größte Bürger:innenklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Zivilgesellschaftliche Organisationen hatten Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht verstößt das Abkommen gegen das Grundgesetz, weil sie durch CETA eine Einschränkung der Handlungsspielräume der Parlamente befürchten, weil sie die Sonderrechte ausländischer Investoren für unzulässig halten und in dem Abkommen das Vorsorgeprinzip, Kernelement der europäischen Regulierungspolitik, rechtlich nicht abgesichert sehen. Das Umweltinstitut München engagiert sich seit Jahren gegen das Abkommen, zum Beispiel mit Demonstrationen, Petitionen oder einer Klage vor dem europäischen Gericht in Luxemburg.

Ludwig Essig, Fachbereich Handelspolitik am Umweltinstitut kommentiert:

“CETA stellt die Interessen von multinationalen Konzernen über den Schutz von Verbraucher:innen, Arbeitnehmer:innen und der Umwelte. Schon während der Verhandlung des Abkommens war es aus der Zeit gefallen. In der Zwischenzeit haben sich die sozialen und ökologischen Krisen weiter dramatisch verschärft. CETA könnte diese Krisen weiter befeuern, denn die Aktivierung der Schiedsgerichte würde den Handlungsspielraum von Parlamenten zugunsten ausländischer Großinvestoren einschränken. Es ist zu erwarten, dass sich Regierungen bei der Bekämpfung der Klimakrise und anderer Umweltprobleme dann noch mehr zurückhalten. Schließlich müssten sie damit rechnen, von internationalen Investoren auf Schadensersatz verklagt zu werden, wenn Maßnahmen zum Klima- oder Umweltschutz deren Geschäfte beeinträchtigen.” 

Laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu CETA Grundlage und Voraussetzung für die weitere politische Diskussion in der Bundesregierung zur CETA Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat. Die CDU hat bereits einen entsprechenden Antrag im Bundestag angekündigt.

Quelle: www.umweltinstitut.org