Auftakt zur Landtagswahl NRW 2022

wahlhelfende 1Zur Unterstützung sind Wahlhelfer*innen dringend gesucht

Am 15. Mai 2022 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt, bei der die Abgeordneten des 18. nordrhein-westfälischen Landtags für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Mit einer Werbekampagne auf den unterschiedlichen Kanälen (Plakate, Citylightposter, Megalightposter) wirbt die Stadt Köln nun dafür, sich als ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zu engagieren.  

Unverzichtbar für die erfolgreiche Durchführung einer Wahl sind die Wahlhelfer*innen. Wer sich als Wahlhelfer*in engagiert, wirkt aktiv bei der Wahl mit und leistet damit einen wesentlichen Beitrag für die Demokratie

betont Stadtdirektorin Andrea Blome.  

Zahlen, Daten, Fakten zur Landtagswahl NRW am 15. Mai 2022:  

Gewählt werden

die Abgeordneten des 18. Nordrhein-westfälischen Landtags für die Dauer von fünf Jahren.  

Wahlverfahren

Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro Wahlberechtigtem*r: Stimme für die Wahlkreiskandidatin/den Wahlkreiskandidaten Stimme für die Landesliste (Partei)  

Wahlgebiet

Das Stadtgebiet ist in sieben Wahlkreise unterteilt. Die Bezeichnung der Wahlkreise lautet: 13 Köln I, 14 Köln II, 15 Köln III, 16 Köln IV, 17 Köln V, 18 Köln VI und 19 Köln VII.        

Zulassung der Parteien und Kandidat*innen in den Wahlkreisen 13 Köln I bis 19 Köln VII

Die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen wird in Kürze im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht. Kreiswahlvorschläge können bis zum 17. März 2022, 18 Uhr, bei der Kreiswahlleiterin (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln) eingereicht werden.

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten (Zweitstimme) zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 entscheiden.

Der Ausschuss prüft, ob die Landeslisten den Anforderungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung entsprechen. Die von ihm zugelassenen Parteien werden sich landesweit einheitlich auf allen Stimmzetteln finden (rechte Spalte).  

Am 25. März 2022 wird der Kreiswahlausschuss in Köln über die Zulassung der Wahlkreisbewerber*innen (Erststimme) für die Wahlkreise 13 – 19, Köln I – VII entschieden.  

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden öffentlich bekannt gemacht.  

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat sowie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) eine (Haupt-)Wohnung in Nordrhein-Westfalen innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält nicht nach § 2 Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

  LTW 2022* LTW 2017 BTW 2021
Wahlberechtigte 729.697 729.833 732.034
Wahlbeteiligung - 64,9% 77,79%
Wahltag 15.05.2022 14.05.2017 26.09.2021
Wahlalter 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
Anzahl Urnenstimmbezirke 543 800 543
Anzahl Briefwahlstimmbezirk 413 245 406
Wahlberechtigte 729.697
davon Erstwähler*innen 27.376
davon weiblich 13.966
davon männlich 13.410
davon divers / unbekannt 0
18. Geburtstag am Wahltag 16
Ältester Wähler (m) 106 Jahre
*        Stand 6. Januar 2022  

 

Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Eintragung im (einzig maßgeblichen) Wählerverzeichnis. Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 3. April 2022. In dieses kann in der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 Einsicht genommen werden (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln).  

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 9. bis spätestens 24. April 2022 zugestellt. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten, werden gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Köln unter der Telefonnummer 0221 /  221-34567 zu wenden.    

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

(1)   Am Wahltag, 15. Mai 2022, besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl in seinem auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr teilzunehmen. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Bundespersonalausweis beziehungsweise Reisepass oder Wahlbenachrichtigung plus Ausweis möglich. Die jeweiligen Wahlräume sind online abrufbar über eine sogenannte Wahlraumsuche, die rechtzeitig auf den städtischen Internetseiten veröffentlicht wird (www.stadt-koeln.de).  

(2)   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl beginnt am Dienstag nach Ostern, dem 19. April 2022, und endet am Freitag, dem 13. Mai 2022. Die Wahlberechtigten haben somit über einen Zeitraum von vier Wochen die Gelegenheit, ihre Stimme per Direktwahl abzugeben. An welchen Standorten und innerhalb welchen zeitlichen Rahmens die Direktwahl unter den geltenden Corona-Rahmenbedingungen angeboten werden kann, wird aktuell geprüft. Nach abschließender Prüfung werden die bezirklichen Standorte rechtzeitig veröffentlicht. Die Stadt Köln wird alle erforderlichen Corona-Schutzvorkehrungen umsetzen. Eventuelle notwendige Anpassungen der konkreten Ausgestaltung der Direktwahl werden jeweils aktuell öffentlich kommuniziert. Da erfahrungsgemäß in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung der Direktwahlschalter ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, werden die Wähler*innen gebeten, den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.  

(3)   Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag), online, per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, per Fax an 221-21922, per E-Mail an wahlamt@stadt-koeln.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist nur bis Mittwoch, 11. Mai 2022, bis circa 12 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden (Post, Fax, Mail-) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet.

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr. Anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl empfiehlt das Wahlamt in der letzten Woche vor der Wahl eher die Möglichkeiten von Direktwahl und vor allem der Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen.

Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag (= 15. Mai 2022) bis 15 Uhr möglich.

Das Wahlamt empfiehlt wegen der Postlaufzeiten der Briefwahl, Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 19. April 2022 versandt, also über einen Zeitraum von insgesamt vier Wochen.

Spätester Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, eingegangen sein.

Ausschließlich am Wahltag (15. Mai 2022) von 12 bis 18 Uhr können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlzentrum in der Köln-Messe abgegeben werden. Rote Wahlbriefe können jedoch nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.  

Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen

Geplant ist die Besetzung der Wahlvorstände mit bis zu acht ehrenamtlichen Mitgliedern (sogenannte Wahlhelfer*innen), das heißt insgesamt werden 8.000 Wahlhelfende gesucht: Wer selbst wahlberechtigt ist kann Wahlhelfer*in werden. Wahlhelfer*innen sollen nach Möglichkeit aus dem Kreis der wahlberechtigten Kölner*innen berufen werden. Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen erhalten wie zur Bundestagswahl 2021 als Wahlvorstehende und Schriftführende in den Urnenstimmbezirken 70 Euro, als Beisitzende 50 Euro Erfrischungsgeld.

Für den Einsatz in den Briefwahlbezirken erhalten Wahlvorstehende und Schriftführende 60 Euro, Beisitzende 50 Euro. Die Werbeprämie für Erstwahlhelfer*innen wird beibehalten. Bei Anmeldung einer beziehungsweise eines neuen Wahlhelfenden erhalten Wahlhelfer*innen einmalig eine Werbeprämie in Höhe von 30 Euro. Die Werbeprämie wird für maximal eine Anwerbung gewährt.

Wahlberechtigte Schüler*innen, die als Gruppe von ihrer Schule angemeldet werden, sowie Mitglieder eingetragener Vereine, die vom Verein als Gruppe mit mindestens fünf Personen angemeldet werden, erhalten zusätzlich zum Erfrischungsgeld, das an die Personen ausgezahlt wird, eine Prämie in Höhe von 10 Euro pro Person auf ein jeweils angegebenes zentrales Konto für die Schul-/Klassen- beziehungsweise Vereinskasse.  

Vorbereitung und Information der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen

Die Stadt Köln wird die Wahlhelfer*innen auf ihre Tätigkeiten in besonderem Maße vorbereiten. So werden umfangreiche Informationen in Form von Schulungsunterlagen, Leitfäden und Inhalten im Internet angeboten. Darüber hinaus werden verschiedene Qualifizierungsformate realisiert. Die Formate fokussieren entweder die Abläufe im Wahlraum (Urnenstimmbezirk) oder im Briefwahlzentrum.

Das Wahlamt wird in Abhängigkeit von den notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen Präsenzschulungen oder Online-Formate anbieten. Als Präsenzveranstaltung oder adäquates Online-Format werden voraussichtlich 113 Workshops für Wahlvorstehende und Schriftführende von jeweils etwa 2,5 Stunden von montags bis samstags angeboten, die für die Wahrnehmung der Aufgaben als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in am Wahlsonntag verpflichtend ist. Dafür werden neben dem oben genannten Erfrischungsgeld weitere 50 Euro gezahlt.

Thematisch liegt der Schwerpunkt auf der organisatorischen Durchführung der Wahlhandlung und der Auszählung sowie dem Ausfüllen der Niederschrift. Theoretische Inhalte und Videobeispiele werden mit praktischen Übungen angereichert. Außerdem werden voraussichtlich 31 öffentliche großformatige Informationsveranstaltungen oder ein entsprechendes Online-Format für interessierte Beisitzer*innen abgehalten.

Lehrkräfte vermitteln die Inhalte der Leitfäden in kompakter Form unterstützt durch anschauliche Videoclips. Eine Veranstaltung dauert etwa 90 Minuten und deren Besuch freiwillig ist. Alle Schulungsmaßnahmen beginnen voraussichtlich am 28. März 2022 und enden planmäßig eine Woche vor dem Wahlwochenende. Nachholschulungen werden aber noch bis zum 14. Mai 2022 durchgeführt.    

Wahlgebäude

Die 543 Stimmbezirke der Urnenwahl sind in insgesamt 174 verschiedenen Wahlgebäuden untergebracht. Hierbei handelt es sich überwiegend um städtische Gebäude (wie zum Beispiel Schulen), aber auch privat angemietete Gebäude werden genutzt. Senioreneinrichtungen, Kindertagesstätten und ähnliches werden Corona-bedingt nicht genutzt. Eine Liste der Wahlgebäude beziehungsweise Wahlräume wird auf den städtischen Internetseiten inklusive der Angaben zur Rollstuhlgeeignetheit veröffentlicht.  

Rollstuhlgerechte Wahlräume Zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 werden voraussichtlich 100% aller Wahlräume rollstuhlgerecht sein.

Wahl Jahr rollstuhlgerecht zu
Bundestagswahl 2021 96%
Kommunalwahl 2020 88%
Europawahl 2019 88%
Bundestagswahl 2017 83%
Landtagswahl 2017 83%
OB-Wahl 2015 80%
Verbundwahl 2014 79%
Bundestagswahl 2013 71%
Landtagswahl 2012 63%
Landtagswahl 2010 62%
OB-Wahl 2009 49%

 

Weiterhin werden – sofern die Corona-Schutzmaßnahmen dies unverändert ermöglichen – den Leitungen sozialer Einrichtungen erneut das Angebot der mobilen Wahlvorstände unterbreitet, die nach Absprache mit dem Wahlamt direkt in die jeweilige Einrichtung kommen.  

Wie zu den vergangenen Wahlen werden zwei barrierefreie Busse als Notfallwahlraum vorgehalten.  

Briefwahlzentrum Auch für die Landtagswahl 2022 wird ein Briefwahlzentrum zur Auszählung der eingegangenen Briefwahl-Stimmen der insgesamt 413 Briefwahlstimmbezirke eingerichtet. Es wird in der Koelnmesse, Köln-Deutz, installiert. Allein dort werden etwa 3.300 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zusammen mit rund 200 Unterstützungskräften eingesetzt.  

Corona-Schutzmaßnahmen

Die Stadt Köln wird alle für die unterschiedlichen Wahlformen an den jeweiligen Wahltagen erforderlichen Schutzmaßnahmen umsetzen und erforderliche Hygienekonzepte erarbeiten, um die sichere Wahldurchführung für die Wahlberechtigten, die Wahlhelfer*innen und die Mitarbeiter*innen in der Wahlorganisation zu gewährleisten.  

Die kalkulierten Coronaschutz-Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 303.000 Euro Sachkosten* und 630.000 Euro Personalkosten (zusätzliche befristete Einstellung Unterstützungskräfte), insgesamt 933.000 Euro. * Beinhalten:

  • Hygienematerial
  • zusätzliche Transportkosten
  • Anmietung Corona-konformer Sitzungsräume (Kreiswahlausschuss)
  • Miete und Nebenleistungen Briefwahlzentrum (zusätzliche Halle wegen Abstandsregelung, zusätzliche Wahlvorstände wegen erhöhtem Briefwahlaufkommen)
  • zusätzliches Erfrischungsgeld
  • zusätzliche Aufwandsentschädigung Sonderfunktionskräfte 

Strukturdaten

Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik stellt zur Landtagswahl 2022 entsprechende Strukturdaten auf den städtischen Internetseiten bereit.  

Termine im Überblick

25.03.2022 Sitzung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung von Wahlvorschlägen

03.04.2022 Ziehung Wählerverzeichnis

04.04.2022 Beginn Produktion der Wahlbenachrichtigungen

09.04.2022 Beginn Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Hauptzustellung beginnt ab dem 11. April 2022

19.04.2022 Beginn der Direktwahl sowie Beginn Produktion und Versand Briefwahl

13.05.2022 Ende Direktwahl sowie Druck des endgültigen Wählerverzeichnisses

14.05.2022 Abschluss der Wahl-Vorbereitungsarbeiten in den Kundenzentren und im Briefwahlzentrum

15.05.2022 Wahltag / -nacht

20.05.2022 Sitzung des Kreiswahlausschusses über das amtliche Ergebnis  

Als Wahlhelfer*in engagieren kann sich jede*r wahlberechtigte Kölner*in.

Die Anmeldung ist am einfachsten online auf der Wahlhelfer-Seite möglich unter www.wahlhelfer.koeln. Dort sind auch weitere Informationen erhältlich, etwa zu den konkreten Aufgaben und der Höhe des Erfrischungsgeldes.

Die Anmeldung ist auch über die Hotline 0221 / 221-34333 oder per E-Mail unter wahlhelfer@stadt.koeln möglich.  

Briefwahlantrag per E-Mail
WAHLHELFER*IN

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitKatja Reuter

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